Rezepte
Der Online-Service für Sie zur Rezeptbestellung funktioniert nur bei bereits früher verschriebenen Medikamenten. Die Bestellung eines solchen Folgerezepts ist mit dem Formular einfach möglich – für Vertretungspatient*innen oder Erstverordnungen gilt dies nicht. Bitte geben Sie auch an in welcher Form das neue eRezept ausgestellt werden soll. Die Bereitstellung bzw. Abholung in der Praxis ist ab dem Folgetag 8.00 Uhr möglich. Die Versichertenkarte muss bereits einmalig im aktuellen Quartal in der Praxis vorgelegt worden sein.